Enteignung

Was bedeutet Enteignung? Wie verläuft das Verfahren? Wann müssen Sie Ihr Eigentum freimachen?

Häufig gestelte Fragen

Was bedeutet Enteignung?

Die Enteignung ist ein juristisches Verfahren, mit der Infrabel eine bestimmte Immobilie (ein Grundstück oder ein Gebäude) erwerben kann, um Investitionen und Projekte, die dem Gemeinwohl dienen, durchzuführen. Eine Enteignung erfolgt nur, wenn es im Rahmen des Projekts keine andere Möglichkeit gibt.

Ein solches Verfahren erfordert die strikte Einhaltung der Rechte der enteigneten Personen, insbesondere durch eine korrekte und vorherige Vergütung, die den gesamten entstandenen Schaden deckt.

Wie verläuft ein Enteignungsverfahren?

as Verfahren ist in zwei Phasen aufgeteilt:

1. Die Verwaltungsphase:

Diese erste Phase umfasst die Veröffentlichung eines Erlasses im Belgischen Staatsblatt, der das öffentliche Interesse der geplanten Bauarbeiten bestätigt.
In dieser Phase finden die folgenden Aktionen statt:

  1. Infrabel erstellt die Pläne der zu enteignenden Parzellen
  2. Infrabel erstellt einen begründeten Antrag auf den Erhalt eines Königlichen Erlasses zur Enteignung aus öffentlichem Interesse
  3. Infrabel schickt die Akte an den FÖD Mobilität und Transportwesen
  4. Der Königliche Erlass, der die Arbeiten von öffentlichem Interesse festlegt, wird angenommen und im Belgisches Staatsblatt veröffentlicht

 

2. Die Verhandlungsphase:

In der ersten Etappe dieser Phase werden Verhandlungen geführt, um eine gütliche Einigung zu erzielen (in diesem Fall wird der Wert der Immobilie sowie die Vergütungen, die mit einer Enteignung verbunden sind, berücksichtigt).

Wird keine Einigung erzielt, wird der Fall vor Gericht verhandelt, welches eine Vergütung festlegt und die Übertragung des Eigentums verfügt.

In dieser Phase finden die folgenden Aktionen statt:

  1. Infrabel beauftragt den Erwerbsausschuss des FÖD Finanzen – eine vollständig  unabhängige Einrichtung – mit der Kontaktaufnahme der betreffenden Personen, um mit ihnen über die Vergütung zu verhandeln.
  2. Der Erwerbsausschuss führt eine Schätzung der Immobilie durch und schlägt eine Vergütung vor.
  3. Der Erwerbsausschuss verhandelt mit der Person, die enteignet wird.
  4. Infrabel vergütet die enteignete Person und wird Eigentümer der Immobilie.

 

Welche Vergütung kann man erwarten, wenn man enteignet wird?

Die Vergütung muss den gesamten Schaden, der aus der Enteignung entsteht, decken. Sie muss drei Merkmale erfüllen: 

  • Finanziell sein: Es muss sich um einen Geldbetrag handeln
  • Angemessen sein: Die Vergütung muss den gesamten vom Enteignenden am Tag der Enteignung verursachten Schaden decken
  • Im Voraus bezahlt werden: Die Vergütung muss bezahlt werden, bevor Infrabel die Immobilie übernimmt.

Die Vergütung muss die enteignete Person demnach in die Lage versetzen, eine gleichwertige oder gleichartige Immobilie zu erwerben.

Neben dem Marktwert der Immobilie müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um die fällige Vergütung für die Immobilie im Falle einer Enteignung zu schätzen. So gibt es beispielsweise:

  • die Kosten für die Wiederverwendung, d.h. alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer neuen Immobilie (Registrierungs- und Hypothekgebühren, Notarkosten)
  • die Umzugskosten
  • für Händler gibt es bestimmte besondere Vergütungen

Dagegen wird Folgendes nicht berücksichtigt:

  • der Wert von Arbeiten, die nach der Veröffentlichung des Enteignungsbeschlusses in Auftrag gegeben wurden
  • Auf die Hypothek entfallene Mehrwerte

 

Wann müssen Sie Ihr Eigentum räumen?

Dies hängt von den Vereinbarungen ab, die bei der Enteignung zwischen Eigentümer und Infrabel gemacht wurden.

Was sind die Rechtsgrundlagen?
  • Artikel 16 der Verfassung
  • Das Gesetz vom 26. Juli 1962
  • Artikel 10 des Gesetzes vom 21. März 1991
  • Der Königliche Erlass, der für jeden Enteignungsperimeter spezifisch ist
Was geschieht bei einer teilweisen Enteignung Ihres Eigentums?

Der Erwerbsausschuss berücksichtigt den Wert der enteigneten Parzelle und die Wertminderung des übrig gebliebenen Teils der Immobilie.

Die Wertminderung wird geschätzt, indem der Wert des restlichen Teils mit dem Wert des Eigentums vor der Teilung verglichen wird. Dies wird mit dem Wert in Minderung gebracht,  der für den Erwerb des enteigneten Teils festgelegt wurde.

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