Was bedeutet Enteignung? Wie verläuft das Verfahren? Wann müssen Sie Ihr Eigentum freimachen?
Die Enteignung ist ein juristisches Verfahren, mit der Infrabel eine bestimmte Immobilie (ein Grundstück oder ein Gebäude) erwerben kann, um Investitionen und Projekte, die dem Gemeinwohl dienen, durchzuführen. Eine Enteignung erfolgt nur, wenn es im Rahmen des Projekts keine andere Möglichkeit gibt.
Ein solches Verfahren erfordert die strikte Einhaltung der Rechte der enteigneten Personen, insbesondere durch eine korrekte und vorherige Vergütung, die den gesamten entstandenen Schaden deckt.
as Verfahren ist in zwei Phasen aufgeteilt:
Diese erste Phase umfasst die Veröffentlichung eines Erlasses im Belgischen Staatsblatt, der das öffentliche Interesse der geplanten Bauarbeiten bestätigt. In dieser Phase finden die folgenden Aktionen statt:
In der ersten Etappe dieser Phase werden Verhandlungen geführt, um eine gütliche Einigung zu erzielen (in diesem Fall wird der Wert der Immobilie sowie die Vergütungen, die mit einer Enteignung verbunden sind, berücksichtigt).
Wird keine Einigung erzielt, wird der Fall vor Gericht verhandelt, welches eine Vergütung festlegt und die Übertragung des Eigentums verfügt.
In dieser Phase finden die folgenden Aktionen statt:
Die Vergütung muss den gesamten Schaden, der aus der Enteignung entsteht, decken. Sie muss drei Merkmale erfüllen:
Die Vergütung muss die enteignete Person demnach in die Lage versetzen, eine gleichwertige oder gleichartige Immobilie zu erwerben.
Neben dem Marktwert der Immobilie müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um die fällige Vergütung für die Immobilie im Falle einer Enteignung zu schätzen. So gibt es beispielsweise:
Dagegen wird Folgendes nicht berücksichtigt:
Dies hängt von den Vereinbarungen ab, die bei der Enteignung zwischen Eigentümer und Infrabel gemacht wurden.
Der Erwerbsausschuss berücksichtigt den Wert der enteigneten Parzelle und die Wertminderung des übrig gebliebenen Teils der Immobilie.
Die Wertminderung wird geschätzt, indem der Wert des restlichen Teils mit dem Wert des Eigentums vor der Teilung verglichen wird. Dies wird mit dem Wert in Minderung gebracht, der für den Erwerb des enteigneten Teils festgelegt wurde.